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Vergnügungssteuer in Ägypten – Tauchen 10% teurer!

Ägypten schröpft Touristen mit 10% Vergnügungssteuer!

Das ägyptische Parlament hat sehr kurzfristig und ohne Vorankündigung eine neue Vergnügungssteuer (CDWS) beschlossen. Ab dem 16. Juli 2023 muss diese Steuer an das ägyptische Finanzamt gezahlt werden.

Diese Vergnügungssteuer gilt auch für alle Tauchdienstleistungen und betrifft somit alle Tauchbasen am Roten Meer. Die neue Steuer wird auf jegliche touristische Dienstleistungen erhoben und gilt somit per sofort auch auf alle Tauchdienstleistungen, einschließlich Ausrüstungsverleih, Tauchkurse (außer Zertifizierungsgebühren) und Schnorchelausflüge. Jeder Dienstleister ist nun verpflichtet, diese Steuer an den Staat abzuführen. Die neue zusätzliche Steuer von 10 % wird 1 zu 1 an den Staat abführen.

Diese neue Steuer gilt auch für bereits gebuchte Leistung – Online-Buchungen und Buchungen über Agenturen und Veranstalter – und wird für diese vor Ort nachberechnet.

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Quotes
Politik ist die Kunst, stets neue Gründe für neue Steuern zu entdecken.

Helmar Nahr

Steuer ohne Gegenleistung

Die Ägyptische Politik geht sogar noch einen Schritt weiter. Es bedarf nicht einmal neuer Gründe für die Einführung einer neuen Steuer! Einfach eine pauschale Steuer auf alle Unterhaltungs- und Vergnügungsdienstleistungen und schon fließt das Geld in ohne jegliche Gegenleistung in die klammen Finanzkassen des ägyptischen Staats.

Diese Willkür der ägyptischen Behörden. So hatte man sich vor einigen Jahren in Kairo von heute auf morgen eine Ausreisesteuer in Höhe von 15 EUR, die Aufgrund chaotischer Verhältnisse bei der Umsetzung, wieder zurück genommen wurde. Bei meinem letzten Ägypten Tauchurlaub in der Soma Bay wurden von heute auf morgen alle Tauchgänge abgesagt, da die Behörden ohne Ankündigung das komplette Tauchequipment prüfen wollen und so kein Tauchbetrieb möglich war.

Ich weiß nicht wie es dir geht, aber mir verleiden solche Aktionen die Lust auf Tauchurlaube in Ägypten.

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